GOÄ-Ziffer 2345: Tibiakopfverschraubung oder Verschraubung des…
Tibiakopfverschraubung oder Verschraubung des Fersenbeinbruches
Die GOÄ-Ziffer 2345 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Tibiakopfverschraubung oder Verschraubung des Fersenbeinbruches“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VI. Frakturbehandlung)). Sie ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen und 123,88 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 2345 erfasst die operative Verschraubung des Tibiakopfes oder die Verschraubung eines Fersenbeinbruches (Kalkaneusfraktur). Sie wird angewendet, wenn eine Tibiakopffraktur, etwa ein Schienbeinkopfbruch mit Gelenkbeteiligung, oder eine Kalkaneusfraktur operativ durch Schraubenosteosynthese stabilisiert wird, um die Gelenkflaechen anatomiegerecht wiederherzustellen und eine belastungsstabile Ausheilung zu ermoeglichen. Wie bei Nummer 2340 werden auch hier zwei unterschiedliche anatomische Regionen, kniegelenknahe Tibia und Fersenbein, in einer gemeinsamen operativen Ziffer zusammengefasst, da beide mittels vergleichbarer Verschraubungstechnik versorgt werden. Von der konservativen Einrichtung gebrochener Unterschenkelknochen nach Nummer 2335 grenzt sie sich durch den operativen Charakter und die definitive Schraubenosteosynthese ab, die bei komplexeren, gelenknahen Frakturen dieser Regionen erforderlich wird.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 53,86 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 123,88 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 188,51 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2345
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2345?
Die GOÄ-Ziffer 2345 steht für „Tibiakopfverschraubung oder Verschraubung des Fersenbeinbruches“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2345?
Die GOÄ-Ziffer 2345 ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2345 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 123,88 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2345?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2345 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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