GOÄ-Ziffer 239: Gipsverband für Arm mit Schulter oder Bein mit Beckengürtel

Gipsverband für Arm mit Schulter oder Bein mit Beckengürtel

Die GOÄ-Ziffer 239 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gipsverband für Arm mit Schulter oder Bein mit Beckengürtel“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 750 Punkten bewertet; das entspricht 43,72 € beim einfachen und 100,56 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 239 bezeichnet den Gipsverband für den Arm mit Einschluss der Schulter beziehungsweise für das Bein mit Einschluss des Beckengürtels. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Ruhigstellung nicht auf eine Extremität allein beschränkt bleibt, sondern zusätzlich das rumpfnahe Gelenk beziehungsweise den Beckenring mit einbezieht, etwa bei ausgedehnten Frakturen des Oberarms mit Schulterbeteiligung oder bei Verletzungen des Oberschenkels mit Beckenanbindung. Der Umfang dieser Gipstechnik geht über den in Ziffer 238 beschriebenen Verband mit zwei großen Gelenken hinaus, da hier ein ganzer Extremitätenabschnitt einschließlich des anschließenden Rumpfgelenks beziehungsweise -gürtels fixiert wird. Die Leistung bildet damit den höheren Material- und Zeitaufwand einer solchen großflächigen Ruhigstellung ab und wird von den einfacheren Gipsschienen- oder Gelenkverbänden klar abgegrenzt.

Gebühren und Steigerungssatz

750 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,72 €
Regelhöchstsatz2,3-fach100,56 €
Höchstsatz3,5-fach153,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 239

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 239?

Die GOÄ-Ziffer 239 steht für „Gipsverband für Arm mit Schulter oder Bein mit Beckengürtel“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 239?

Die GOÄ-Ziffer 239 ist mit 750 Punkten bewertet; das entspricht 43,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 239 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 100,56 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 239?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 239 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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