GOÄ-Ziffer 2451: Wiederherstellungsoperation bei Fazialislähmung…

Wiederherstellungsoperation bei Fazialislähmung – einschließlich Muskelplastiken und/oder Aufhängung mittels Faszie

Die GOÄ-Ziffer 2451 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Wiederherstellungsoperation bei Fazialislähmung – einschließlich Muskelplastiken und/oder Aufhängung mittels Faszie“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VII. Chirurgie der Körperoberfläche)). Sie ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen und 335,16 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2451 erfasst die Wiederherstellungsoperation bei Fazialislähmung, also den chirurgischen Ausgleich einer Lähmung des Gesichtsnervs mit funktionellen und ästhetischen Folgen für die mimische Muskulatur. Die Leistung schließt laut Legende ausdrücklich Muskelplastiken und/oder eine Aufhängung mittels Faszie ein, das heißt Verfahren, bei denen körpereigenes Muskel- oder Fasziengewebe zur Wiederherstellung der Gesichtssymmetrie und -beweglichkeit eingesetzt wird. Die Ziffer wird angesetzt, wenn eine solche rekonstruktive Operation tatsächlich durchgeführt wird, etwa bei dauerhafter, nicht spontan rückläufiger peripherer Fazialisparese. Da Muskelplastik und Faszienaufhängung bereits mit abgegolten sind, dürfen diese Teilschritte nicht zusätzlich gesondert berechnet werden. Rein diagnostische Maßnahmen oder konservative Therapieversuche bei Fazialisparese fallen nicht unter diese operative Ziffer.

Gebühren und Steigerungssatz

2500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach145,72 €
Regelhöchstsatz2,3-fach335,16 €
Höchstsatz3,5-fach510,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2451

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2451?

Die GOÄ-Ziffer 2451 steht für „Wiederherstellungsoperation bei Fazialislähmung – einschließlich Muskelplastiken und/oder Aufhängung mittels Faszie“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2451?

Die GOÄ-Ziffer 2451 ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2451 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 335,16 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2451?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2451 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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