GOÄ-Ziffer 2453: Operation des Lymphödems einer Extremität
Operation des Lymphödems einer Extremität
Die GOÄ-Ziffer 2453 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation des Lymphödems einer Extremität“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VII. Chirurgie der Körperoberfläche)). Sie ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen und 268,11 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2453 betrifft die operative Behandlung des Lymphödems einer Extremität, also chirurgische Verfahren zur Reduktion krankhaft vermehrten, lymphbedingten Gewebevolumens an Arm oder Bein. Sie wird angesetzt, wenn tatsächlich ein operativer Eingriff zur Verringerung des lymphödematösen Gewebes an der betroffenen Extremität erfolgt, im Unterschied zu konservativen Verfahren wie Kompressionstherapie oder manueller Lymphdrainage, die nicht unter diese chirurgische Ziffer fallen. Die Legende benennt keine spezifische Operationstechnik, sodass die Ziffer technikoffen für Eingriffe am Lymphödem einer Extremität gilt. Abzugrenzen ist sie von der Entfernung überstehenden Fettgewebes an einer Extremität, die eine eigenständige, nicht lymphödembedingte Indikation beschreibt, auch wenn beide Eingriffe äußerlich ähnliche Volumenreduktionen an einer Extremität bewirken können.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 116,57 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 268,11 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 408,00 € |
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2453
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2453?
Die GOÄ-Ziffer 2453 steht für „Operation des Lymphödems einer Extremität“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2453?
Die GOÄ-Ziffer 2453 ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2453 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 268,11 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2453?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2453 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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