GOÄ-Ziffer 2516: Osteoklastische Trepanation des Schädels über dem Großhirn

Osteoklastische Trepanation des Schädels über dem Großhirn

Die GOÄ-Ziffer 2516 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Osteoklastische Trepanation des Schädels über dem Großhirn“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 1500 Punkten bewertet; das entspricht 87,43 € beim einfachen und 201,09 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2516 erfasst die osteoklastische Trepanation des Schädels über dem Großhirn, also die operative Eröffnung des Schädelknochens über der Großhirnregion, bei der der Knochen abgetragen wird, ohne dass der entnommene Knochendeckel anschließend wieder eingepasst wird. Angewendet wird sie bei Zugängen zum Großhirn, bei denen auf eine Wiedereinpassung des entnommenen Knochenstücks verzichtet wird, etwa aus Gründen der Hirndruckentlastung. Abzugrenzen ist sie von Ziffer 2517, der osteoklastischen Trepanation über dem Großhirn einschließlich Wiedereinpassung des Knochendeckels, bei der der entnommene Knochen nach Abschluss des Eingriffs wieder eingesetzt wird. Beide Ziffern betreffen denselben anatomischen Zugang, unterscheiden sich aber im Umgang mit dem entnommenen Knochendeckel.

Gebühren und Steigerungssatz

1500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach87,43 €
Regelhöchstsatz2,3-fach201,09 €
Höchstsatz3,5-fach306,00 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2516

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2516?

Die GOÄ-Ziffer 2516 steht für „Osteoklastische Trepanation des Schädels über dem Großhirn“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2516?

Die GOÄ-Ziffer 2516 ist mit 1500 Punkten bewertet; das entspricht 87,43 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2516 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 201,09 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2516?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2516 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.