GOÄ-Ziffer 2518: Eröffnung der hinteren Schädelgrube
Eröffnung der hinteren Schädelgrube
Die GOÄ-Ziffer 2518 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eröffnung der hinteren Schädelgrube“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 2700 Punkten bewertet; das entspricht 157,38 € beim einfachen und 361,97 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2518 beschreibt die Eröffnung der hinteren Schädelgrube, also den operativen Zugang zu dem Bereich des Schädelinneren, in dem sich unter anderem Kleinhirn und Hirnstamm befinden. Angewendet wird sie bei operativen Eingriffen, die einen Zugang speziell zur hinteren Schädelgrube erfordern, im Unterschied zu den Trepanationen über dem Großhirn nach den Ziffern 2515 bis 2517, die sich auf die vordere beziehungsweise mittlere Schädelregion beziehen. Die anatomische Besonderheit der hinteren Schädelgrube, etwa die Nähe zu Hirnstamm und Kleinhirnnerven, macht diesen Zugang eigenständig abrechnungsfähig gegenüber den Großhirn-bezogenen Trepanationsziffern, ohne dass die Legende weitere technische Vorgaben zur Art der Eröffnung macht.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 157,38 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 361,97 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 550,83 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2515 – Bohrlochtrepanation des Schädels
- GOÄ 2516 – Osteoklastische Trepanation des Schädels über dem Großhirn
- GOÄ 2517 – Osteoklastische Trepanation des Schädels über dem Großhirn…
- GOÄ 2519 – Trepanation bei Kraniostenose
- GOÄ 2525 – Operation der prämaturen Schädelnahtsynostose (Kraniostenose) mit…
- GOÄ 2526 – Exstirpation eines Konvexitätstumors des Großhirns
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2518
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2518?
Die GOÄ-Ziffer 2518 steht für „Eröffnung der hinteren Schädelgrube“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2518?
Die GOÄ-Ziffer 2518 ist mit 2700 Punkten bewertet; das entspricht 157,38 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2518 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 361,97 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2518?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2518 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.