GOÄ-Ziffer 2528: Exstirpation eines Tumors der Mittellinie (Kraniopharyngeom…

Exstirpation eines Tumors der Mittellinie (Kraniopharyngeom, intraventrikulärer Tumor, Hypophysentumor) oder eines Schädelbasistumors

Die GOÄ-Ziffer 2528 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Exstirpation eines Tumors der Mittellinie (Kraniopharyngeom, intraventrikulärer Tumor, Hypophysentumor) oder eines Schädelbasistumors“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 7500 Punkten bewertet; das entspricht 437,15 € beim einfachen und 1.005,44 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2528 erfasst die Exstirpation eines Tumors der Mittellinie, etwa eines Kraniopharyngeoms, eines intraventrikulären Tumors oder eines Hypophysentumors, oder eines Schädelbasistumors. Angewendet wird sie bei der operativen Entfernung von Tumoren in diesen anatomisch anspruchsvollen, zentral oder basisnah gelegenen Regionen, wie die Legende sie beispielhaft aufzählt. Sie unterscheidet sich von den Ziffern 2526 und 2527, die Tumoren an der Konvexität beziehungsweise im Großhirn mit Lappenbezug betreffen, durch die spezifische Lage im Bereich der Mittellinie oder der Schädelbasis, die regelhaft einen anderen operativen Zugang und eine größere Nähe zu funktionell empfindlichen Strukturen wie Hypophyse oder Hirnventrikeln mit sich bringt.

Gebühren und Steigerungssatz

7500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach437,15 €
Regelhöchstsatz2,3-fach1.005,44 €
Höchstsatz3,5-fach1.530,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2528

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2528?

Die GOÄ-Ziffer 2528 steht für „Exstirpation eines Tumors der Mittellinie (Kraniopharyngeom, intraventrikulärer Tumor, Hypophysentumor) oder eines Schädelbasistumors“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2528?

Die GOÄ-Ziffer 2528 ist mit 7500 Punkten bewertet; das entspricht 437,15 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2528 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 1.005,44 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2528?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2528 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.