GOÄ-Ziffer 2529: Operation einer intrakranialen Gefäßmißbildung (Aneurysma…

Operation einer intrakranialen Gefäßmißbildung (Aneurysma oder arteriovenöses Angiom)

Die GOÄ-Ziffer 2529 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation einer intrakranialen Gefäßmißbildung (Aneurysma oder arteriovenöses Angiom)“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 8000 Punkten bewertet; das entspricht 466,30 € beim einfachen und 1.072,49 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2529 vergütet die Operation einer intrakranialen Gefäßmißbildung, konkret eines Aneurysmas oder eines arteriovenösen Angioms, wie die Legende ausdrücklich benennt. Angewendet wird sie bei der operativen Behandlung solcher gefäßbedingter Fehlbildungen innerhalb des Schädels, etwa dem Verschluss oder der Entfernung eines Aneurysmas oder eines arteriovenösen Angioms. Abzugrenzen ist sie von den Ziffern 2530 und 2531, die die intrakraniale Embolektomie beziehungsweise die intrakraniale Gefäßanastomose oder Gefäßtransplantation betreffen: Während 2529 die Behandlung der Fehlbildung selbst meint, beschreiben die Folgeziffern andere gefäßchirurgische Verfahren wie die Entfernung eines Embolus oder die Wiederherstellung beziehungsweise den Ersatz einer Gefäßverbindung im Schädelinneren.

Gebühren und Steigerungssatz

8000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach466,30 €
Regelhöchstsatz2,3-fach1.072,49 €
Höchstsatz3,5-fach1.632,05 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2529

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2529?

Die GOÄ-Ziffer 2529 steht für „Operation einer intrakranialen Gefäßmißbildung (Aneurysma oder arteriovenöses Angiom)“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2529?

Die GOÄ-Ziffer 2529 ist mit 8000 Punkten bewertet; das entspricht 466,30 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2529 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 1.072,49 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2529?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2529 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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