GOÄ-Ziffer 2535: Resektion einer Gehirnhemisphäre

Resektion einer Gehirnhemisphäre

Die GOÄ-Ziffer 2535 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Resektion einer Gehirnhemisphäre“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 6000 Punkten bewertet; das entspricht 349,72 € beim einfachen und 804,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2535 vergütet die Resektion einer Gehirnhemisphäre, also die operative Entfernung einer gesamten Großhirnhälfte. Angewendet wird sie bei diesem sehr ausgedehnten neurochirurgischen Eingriff, der eine ganze Hemisphäre betrifft, im Unterschied zur Resektion eines einzelnen Gehirnlappens nach Ziffer 2536, die sich auf einen begrenzten Teilbereich einer Hemisphäre beschränkt. Die Ziffer bildet damit das Ende der Eingriffsskala in diesem Abschnitt hinsichtlich des Resektionsumfangs am Großhirn ab und ist von den tumor- oder gefäßbezogenen Eingriffen an einzelnen Hirnstrukturen dadurch zu unterscheiden, dass hier nicht ein umschriebener Herd, sondern eine ganze Hirnhälfte Gegenstand der Resektion ist.

Gebühren und Steigerungssatz

6000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach349,72 €
Regelhöchstsatz2,3-fach804,36 €
Höchstsatz3,5-fach1.224,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2535

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2535?

Die GOÄ-Ziffer 2535 steht für „Resektion einer Gehirnhemisphäre“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2535?

Die GOÄ-Ziffer 2535 ist mit 6000 Punkten bewertet; das entspricht 349,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2535 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 804,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2535?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2535 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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