GOÄ-Ziffer 2530: Intrakraniale Embolektomie
Intrakraniale Embolektomie
Die GOÄ-Ziffer 2530 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Intrakraniale Embolektomie“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 7500 Punkten bewertet; das entspricht 437,15 € beim einfachen und 1.005,44 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2530 beschreibt die intrakraniale Embolektomie, also die operative Entfernung eines Embolus aus einem Blutgefäß innerhalb des Schädels. Angewendet wird sie, wenn ein verschleppter Gefäßverschluss (Embolus) im intrakranialen Gefäßsystem operativ entfernt wird, um die Durchblutung wiederherzustellen. Von Ziffer 2529, der Operation einer intrakranialen Gefäßmißbildung wie Aneurysma oder arteriovenösem Angiom, unterscheidet sie sich dadurch, dass hier keine angeborene oder erworbene Gefäßfehlbildung behandelt wird, sondern ein akuter Gefäßverschluss durch einen verschleppten Embolus. Von Ziffer 2531, der intrakranialen Gefäßanastomose oder Gefäßtransplantation, grenzt sie sich ab, da dort eine Gefäßverbindung neu geschaffen oder ersetzt wird, während 2530 auf die reine Entfernung des Embolus zielt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 437,15 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 1.005,44 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 1.530,02 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2527 – Exstirpation eines Großhirntumors mit Hirnlappenresektion
- GOÄ 2528 – Exstirpation eines Tumors der Mittellinie (Kraniopharyngeom…
- GOÄ 2529 – Operation einer intrakranialen Gefäßmißbildung (Aneurysma oder…
- GOÄ 2531 – Intrakraniale Gefäßanastomose oder Gefäßtransplantation
- GOÄ 2535 – Resektion einer Gehirnhemisphäre
- GOÄ 2536 – Resektion eines Gehirnlappens
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2530
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2530?
Die GOÄ-Ziffer 2530 steht für „Intrakraniale Embolektomie“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2530?
Die GOÄ-Ziffer 2530 ist mit 7500 Punkten bewertet; das entspricht 437,15 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2530 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 1.005,44 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2530?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2530 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.