GOÄ-Ziffer 281: Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder…

Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats bei einem Neugeborenen – einschließlich Nabelvenenkatheterismus, Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer

Die GOÄ-Ziffer 281 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats bei einem Neugeborenen – einschließlich Nabelvenenkatheterismus, Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen und 60,33 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer ist das Pendant zu der Leistung für die erste Bluttransfusion, jedoch speziell für Neugeborene formuliert. Sie erfasst die Transfusion der ersten Blutkonserve, auch Frischblut, oder des ersten Blutbestandteilpräparats bei einem Neugeborenen, einschließlich der erforderlichen Identitätssicherung im AB0-System. Anwendung findet sie etwa bei einer Austauschtransfusion in der Neonatologie oder bei sonstiger Erstgabe eines Blutprodukts unmittelbar nach der Geburt, wenn die besonderen Anforderungen an Dosierung, Zugang und Überwachung bei Neugeborenen berücksichtigt werden müssen. Wie bei der Ziffer für Erwachsene ist die Infusion von Albumin oder von reinen Albuminpräparaten laut amtlicher Bestimmung nicht Bestandteil dieser Leistung. Für jede weitere Blutkonserve im Anschluss ist die entsprechende Folgeleistung anzusetzen, nicht erneut diese Ziffer.

Gebühren und Steigerungssatz

450 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach26,23 €
Regelhöchstsatz2,3-fach60,33 €
Höchstsatz3,5-fach91,81 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 281

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 281?

Die GOÄ-Ziffer 281 steht für „Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats bei einem Neugeborenen – einschließlich Nabelvenenkatheterismus, Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 281?

Die GOÄ-Ziffer 281 ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 281 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 60,33 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 281?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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