GOÄ-Ziffer 3086: Operativer Ersatz einer Herzklappe
Operativer Ersatz einer Herzklappe
Die GOÄ-Ziffer 3086 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operativer Ersatz einer Herzklappe“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIII. Herzchirurgie)). Sie ist mit 5600 Punkten bewertet; das entspricht 326,41 € beim einfachen und 750,74 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer erfasst den operativen Ersatz einer Herzklappe durch eine Prothese. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine Herzklappe so stark geschaedigt oder fehlgebildet ist, dass eine Rekonstruktion oder Korrektur unter Erhalt der Eigenklappe nicht mehr moeglich oder nicht ausreichend erfolgversprechend ist, sodass die native Klappe vollstaendig entfernt und durch eine mechanische oder biologische Klappenprothese ersetzt wird. Der Eingriff betrifft eine einzelne Herzklappe. Die Ziffer grenzt sich damit von der Valvuloplastik und der operativen Klappenkorrektur ab, bei denen die koerpereigene Klappe erhalten bleibt, sowie von der nachfolgenden Position, die den Ersatz beziehungsweise die Korrektur mehrerer Herzklappen im selben Eingriff betrifft.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 326,41 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 750,74 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 1.142,44 € |
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3086
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3086?
Die GOÄ-Ziffer 3086 steht für „Operativer Ersatz einer Herzklappe“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3086?
Die GOÄ-Ziffer 3086 ist mit 5600 Punkten bewertet; das entspricht 326,41 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3086 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 750,74 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3086?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3086 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.