GOÄ-Ziffer 3088: Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation eines…
Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation eines Versorgungsabschnittes
Die GOÄ-Ziffer 3088 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation eines Versorgungsabschnittes“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIII. Herzchirurgie)). Sie ist mit 5600 Punkten bewertet; das entspricht 326,41 € beim einfachen und 750,74 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer beschreibt die operative Wiederherstellung der Blutversorgung des Herzmuskels durch direkte myokardiale Revaskularisation in einem einzelnen Versorgungsabschnitt. Sie kommt bei koronarer Herzerkrankung zur Anwendung, wenn eine Kranzarterie beziehungsweise ein von ihr versorgtes Herzmuskelareal durch eine Bypass-Operation direkt wieder mit Blut versorgt wird, etwa durch Anlage eines einzelnen Bypasses. Erfasst wird damit die Revaskularisation genau eines Versorgungsgebietes des Herzens. Die Ziffer grenzt sich von der nachfolgenden Position ab, die die Revaskularisation mehrerer Versorgungsabschnitte in derselben Operation betrifft: Der Mehraufwand einer Bypassversorgung mehrerer Herzkranzgefaessabschnitte wird gesondert und nicht ueber diese Ziffer fuer den Einzelabschnitt abgebildet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 326,41 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 750,74 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 1.142,44 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3088
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3088?
Die GOÄ-Ziffer 3088 steht für „Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation eines Versorgungsabschnittes“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3088?
Die GOÄ-Ziffer 3088 ist mit 5600 Punkten bewertet; das entspricht 326,41 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3088 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 750,74 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3088?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3088 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.