GOÄ-Ziffer 3091: Operation am Reizleitungssystem (Korrektur von…

Operation am Reizleitungssystem (Korrektur von Rhythmusstörungen – ausschließlich der Schrittmacherbehandlung –)

Die GOÄ-Ziffer 3091 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation am Reizleitungssystem (Korrektur von Rhythmusstörungen – ausschließlich der Schrittmacherbehandlung –)“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIII. Herzchirurgie)). Sie ist mit 4500 Punkten bewertet; das entspricht 262,29 € beim einfachen und 603,27 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst operative Eingriffe am Reizleitungssystem des Herzens zur Korrektur von Herzrhythmusstoerungen, ausdruecklich mit Ausnahme der Schrittmacherbehandlung. Sie kommt zur Anwendung, wenn Rhythmusstoerungen durch einen gezielten operativen Eingriff am elektrischen Erregungsleitungssystem des Herzens behandelt werden, etwa durch operative Durchtrennung oder Modifikation krankhafter Erregungsleitungsbahnen, um die Stoerung ursaechlich zu beheben. Der ausdruecklich formulierte Ausschluss der Schrittmacherbehandlung grenzt die Ziffer klar von den nachfolgenden Positionen zur Schrittmacherimplantation und deren Korrektur ab: Waehrend dort ein technisches Aggregat zur Stimulation des Herzens implantiert wird, betrifft diese Ziffer die operative Korrektur der koerpereigenen elektrischen Erregungsausbreitung selbst.

Gebühren und Steigerungssatz

4500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach262,29 €
Regelhöchstsatz2,3-fach603,27 €
Höchstsatz3,5-fach918,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3091

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3091?

Die GOÄ-Ziffer 3091 steht für „Operation am Reizleitungssystem (Korrektur von Rhythmusstörungen – ausschließlich der Schrittmacherbehandlung –)“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3091?

Die GOÄ-Ziffer 3091 ist mit 4500 Punkten bewertet; das entspricht 262,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3091 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 603,27 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3091?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3091 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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