GOÄ-Ziffer 3097: Schrittmacher-Korrektureingriff – auch Implantation von…
Schrittmacher-Korrektureingriff – auch Implantation von myokardialen Elektroden
Die GOÄ-Ziffer 3097 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Schrittmacher-Korrektureingriff – auch Implantation von myokardialen Elektroden“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIII. Herzchirurgie)). Sie ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen und 371,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer erfasst den operativen Korrektureingriff an einem bestehenden Schrittmachersystem, ausdruecklich einschliesslich der Implantation von myokardialen Elektroden. Sie kommt zur Anwendung, wenn nach vorheriger Schrittmacherimplantation Probleme auftreten, die einen erneuten operativen Eingriff erfordern, etwa eine Elektrodendislokation, ein Elektrodendefekt oder die Notwendigkeit, zusaetzliche beziehungsweise andersartige Elektroden direkt auf den Herzmuskel aufzubringen. Damit unterscheidet sich diese Ziffer sowohl von der Erstimplantation, die die vollstaendige Erstversorgung betrifft, als auch vom reinen Aggregatwechsel, der sich auf den Austausch des Aggregats bei unveraendert belassenen Elektroden beschraenkt: Hier steht die korrigierende beziehungsweise ergaenzende operative Massnahme am Elektrodensystem beziehungsweise am gesamten Schrittmachersystem im Vordergrund.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 161,46 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 371,36 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 565,11 € |
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3097
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3097?
Die GOÄ-Ziffer 3097 steht für „Schrittmacher-Korrektureingriff – auch Implantation von myokardialen Elektroden“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3097?
Die GOÄ-Ziffer 3097 ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3097 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 371,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3097?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3097 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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