GOÄ-Ziffer 3095: Schrittmacher-Erstimplantation

Schrittmacher-Erstimplantation

Die GOÄ-Ziffer 3095 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Schrittmacher-Erstimplantation“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIII. Herzchirurgie)). Sie ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen und 371,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die Erstimplantation eines Herzschrittmachers. Sie kommt zur Anwendung, wenn bei einem Patienten erstmals ein Schrittmacheraggregat operativ eingesetzt wird, um eine behandlungsbeduerftige Herzrhythmusstoerung, etwa eine bradykarde Rhythmusstoerung, durch elektrische Stimulation des Herzens zu behandeln. Der Eingriff umfasst die operative Anlage der Aggregattasche sowie die Platzierung des Schrittmachers samt Anschluss an das Elektrodensystem. Die Ziffer ist von der nachfolgenden Position zum Aggregatwechsel abzugrenzen, die bei bereits vorhandenem Schrittmachersystem den Austausch eines verbrauchten Aggregats betrifft, sowie vom Korrektureingriff, der auf Folgeeingriffe an einem bestehenden System bei Fehlfunktion oder Elektrodenproblemen abzielt. Massgeblich fuer den Ansatz dieser Ziffer ist also die Erstversorgung eines Patienten mit einem Schrittmachersystem.

Gebühren und Steigerungssatz

2770 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach161,46 €
Regelhöchstsatz2,3-fach371,36 €
Höchstsatz3,5-fach565,11 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3095

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3095?

Die GOÄ-Ziffer 3095 steht für „Schrittmacher-Erstimplantation“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3095?

Die GOÄ-Ziffer 3095 ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3095 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 371,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3095?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3095 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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