GOÄ-Ziffer 3171: Operative Beseitigung von Lageanomalien innerhalb des…

Operative Beseitigung von Lageanomalien innerhalb des Magen-Darmtraktes oder des Volvulus (auch im Säuglings- und Kleinkindalter) oder der Darminvagination

Die GOÄ-Ziffer 3171 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Beseitigung von Lageanomalien innerhalb des Magen-Darmtraktes oder des Volvulus (auch im Säuglings- und Kleinkindalter) oder der Darminvagination“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen und 335,16 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die operative Beseitigung von Lageanomalien innerhalb des Magen-Darmtraktes oder eines Volvulus, auch im Saeuglings- und Kleinkindalter. Sie kommt zur Anwendung, wenn angeborene oder erworbene Fehllagen von Magen- oder Darmabschnitten, etwa eine Malrotation, oder eine Verdrehung von Darmschlingen im Sinne eines Volvulus operativ korrigiert werden muessen, um die Durchblutung und die Passage des betroffenen Darmabschnitts wiederherzustellen und eine drohende oder bestehende Darmischaemie zu beheben. Die ausdrueckliche Nennung des Saeuglings- und Kleinkindalters weist auf die besondere Bedeutung dieser Ziffer in der Kinderchirurgie hin, wo Lageanomalien und Volvulus gehaeuft als angeborene Fehlbildungen auftreten. Der Eingriff kann je nach Befund die Reposition der Darmschlingen und die Loesung ursaechlicher Verwachsungen umfassen.

Gebühren und Steigerungssatz

2500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach145,72 €
Regelhöchstsatz2,3-fach335,16 €
Höchstsatz3,5-fach510,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3171

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3171?

Die GOÄ-Ziffer 3171 steht für „Operative Beseitigung von Lageanomalien innerhalb des Magen-Darmtraktes oder des Volvulus (auch im Säuglings- und Kleinkindalter) oder der Darminvagination“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3171?

Die GOÄ-Ziffer 3171 ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3171 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 335,16 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3171?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3171 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.