GOÄ-Ziffer 3172: Operative Darmmobilisation bei Verwachsungen, als…

Operative Darmmobilisation bei Verwachsungen, als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 3172 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Darmmobilisation bei Verwachsungen, als selbständige Leistung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 1600 Punkten bewertet; das entspricht 93,26 € beim einfachen und 214,50 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 3172 erfasst die operative Loesung von Darmverwachsungen (Adhaesiolyse), wenn diese als eigenstaendiger Eingriff und nicht nur als Nebenschritt einer anderen Bauchoperation erfolgt. Typischer Anwendungsfall ist der Patient mit rezidivierenden Subileus- oder Ileuszustaenden nach Voroperationen, bei dem Darmschlingen durch Narbenstraenge verklebt sind und wegen mechanischer Passagestoerung freigelegt und mobilisiert werden muessen. Die Leistung umfasst das schrittweise Loesen der Verwachsungen entlang des gesamten betroffenen Darmabschnitts, um die Darmpassage wiederherzustellen. Wird die Mobilisation lediglich als Zugangsschritt im Rahmen einer weiteren Operation am selben Organ vorgenommen, handelt es sich nicht um die selbstaendige Leistung nach 3172, sondern ist Bestandteil der uebergeordneten Operation. Die Abrechnung setzt daher voraus, dass die Adhaesiolyse den eigentlichen Behandlungsanlass darstellt.

Gebühren und Steigerungssatz

1600 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach93,26 €
Regelhöchstsatz2,3-fach214,50 €
Höchstsatz3,5-fach326,41 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3172

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3172?

Die GOÄ-Ziffer 3172 steht für „Operative Darmmobilisation bei Verwachsungen, als selbständige Leistung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3172?

Die GOÄ-Ziffer 3172 ist mit 1600 Punkten bewertet; das entspricht 93,26 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3172 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 214,50 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3172?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3172 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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