GOÄ-Ziffer 3722: Fructosamin, photometrisch
Fructosamin, photometrisch
Die GOÄ-Ziffer 3722 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Fructosamin, photometrisch“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen und 4,69 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die photometrische Bestimmung von Fructosamin misst glykierte Serumproteine und dient, ähnlich wie die allgemeine Bestimmung glykierter Proteine, als Verlaufsparameter der Blutzuckereinstellung, jedoch über einen kürzeren zurückliegenden Zeitraum von einigen Wochen. In der Praxis wird die Untersuchung vor allem dann eingesetzt, wenn eine kurzfristigere Einschätzung der Stoffwechsellage benötigt wird als sie über längerfristige Marker möglich ist, etwa bei rascher Therapieanpassung in der Diabetesbehandlung oder wenn andere Marker durch Begleiterkrankungen verfälscht sein können. Methodisch handelt es sich um ein photometrisches Verfahren, das die Ziffer von der allgemeineren Bestimmung glykierter Proteine (3721) sowie von der stoffwechselchemisch andersartigen Fruktosebestimmung (3723) abgrenzt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 4,08 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 4,69 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 5,30 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3715 – Bikarbonat
- GOÄ 3716 – Osmolalität 5. Kohlehydrat- und Lipidstoffwechsel
- GOÄ 3721 – Glykierte Proteine
- GOÄ 3723 – Fruktose, photometrisch
- GOÄ 3724 – D-Xylose, photometrisch
- GOÄ 3725 – Apolipoprotein (A1, A2, B), Ligandenassay – gegebenenfalls…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3722
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3722?
Die GOÄ-Ziffer 3722 steht für „Fructosamin, photometrisch“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3722?
Die GOÄ-Ziffer 3722 ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3722 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,69 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3722?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3722 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.