GOÄ-Ziffer 3725: Apolipoprotein (A1, A2, B), Ligandenassay – gegebenenfalls…

Apolipoprotein (A1, A2, B), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Bestimmung

Die GOÄ-Ziffer 3725 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Apolipoprotein (A1, A2, B), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Bestimmung“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen und 13,41 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Bestimmung von Apolipoproteinen (A1, A2 oder B) mittels Ligandenassay, gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve, erfolgt über Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden. Apolipoproteine sind die Eiweißkomponenten der Lipoproteine und werden in der Praxis zur differenzierten Beurteilung des Fettstoffwechsels herangezogen, insbesondere zur Abschätzung des kardiovaskulären Risikos, wenn die alleinige Bestimmung von Cholesterin und Triglyceriden nicht ausreicht. Die Untersuchung wird je nachgewiesenem Apolipoprotein gesondert angesetzt und ergänzt die klassischen Lipidparameter um Informationen zur Zusammensetzung und Funktionalität der Lipoproteinpartikel, etwa bei familiärer Fettstoffwechselstörung oder zur genaueren Risikostratifizierung bei unklaren Cholesterinbefunden.

Gebühren und Steigerungssatz

200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach11,66 €
Regelhöchstsatz1,15-fach13,41 €
Höchstsatz1,3-fach15,16 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3725

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3725?

Die GOÄ-Ziffer 3725 steht für „Apolipoprotein (A1, A2, B), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Bestimmung“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3725?

Die GOÄ-Ziffer 3725 ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3725 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 13,41 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3725?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3725 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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