GOÄ-Ziffer 3961: Thrombozytenaggregationstest mit mindestens drei Stimulatoren

Thrombozytenaggregationstest mit mindestens drei Stimulatoren

Die GOÄ-Ziffer 3961 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Thrombozytenaggregationstest mit mindestens drei Stimulatoren“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 900 Punkten bewertet; das entspricht 52,46 € beim einfachen und 60,33 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Beschreibt den Thrombozytenaggregationstest unter Verwendung von mindestens drei verschiedenen Stimulatoren, bei dem die Aggregationsfähigkeit der Thrombozyten nach Zugabe der jeweiligen Reizsubstanzen gemessen wird. Angewendet wird der Test zur Abklärung thrombozytärer Funktionsstörungen bei Patienten mit erhöhter Blutungsneigung und unauffälligen plasmatischen Gerinnungswerten, etwa bei Verdacht auf eine angeborene Thrombozytopathie oder eine erworbene Funktionsstörung, beispielsweise durch Medikamente wie Acetylsalicylsäure. Durch die Verwendung mehrerer Stimulatoren lässt sich das Aggregationsverhalten differenziert charakterisieren und einer bestimmten Störung zuordnen, da unterschiedliche Stimulatoren jeweils andere Aktivierungswege der Thrombozyten ansprechen und so Rückschlüsse auf den betroffenen Mechanismus der Thrombozytenfunktion erlauben.

Gebühren und Steigerungssatz

900 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach52,46 €
Regelhöchstsatz1,15-fach60,33 €
Höchstsatz1,3-fach68,20 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3961

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3961?

Die GOÄ-Ziffer 3961 steht für „Thrombozytenaggregationstest mit mindestens drei Stimulatoren“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3961?

Die GOÄ-Ziffer 3961 ist mit 900 Punkten bewertet; das entspricht 52,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3961 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 60,33 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3961?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3961 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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