GOÄ-Ziffer 3962: Thrombozytenausbreitung, mikroskopisch

Thrombozytenausbreitung, mikroskopisch

Die GOÄ-Ziffer 3962 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Thrombozytenausbreitung, mikroskopisch“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen und 4,02 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Betrifft die mikroskopische Beurteilung der Thrombozytenausbreitung, bei der das Ausbreitungsverhalten der Thrombozyten auf einer Oberfläche lichtmikroskopisch untersucht wird. Angewendet wird die Methode zur Beurteilung der thrombozytären Adhäsions- und Formänderungsfähigkeit, die für die primäre Hämostase von Bedeutung ist, insbesondere bei der Abklärung unklarer Blutungsneigungen, wenn Aggregationstests allein keine ausreichende Erklärung liefern oder eine zusätzliche morphologische Beurteilung der Thrombozytenfunktion gewünscht wird. Die mikroskopische Beurteilung ergänzt die funktionellen Aggregationstests um eine visuelle, morphologisch orientierte Komponente und kann Hinweise auf strukturelle oder funktionelle Störungen der Thrombozytenmembran und des Zytoskeletts liefern, die sich in einer gestörten Formänderung und Ausbreitung äußern.

Gebühren und Steigerungssatz

60 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,50 €
Regelhöchstsatz1,15-fach4,02 €
Höchstsatz1,3-fach4,55 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3962

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3962?

Die GOÄ-Ziffer 3962 steht für „Thrombozytenausbreitung, mikroskopisch“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3962?

Die GOÄ-Ziffer 3962 ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3962 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,02 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3962?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3962 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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