GOÄ-Ziffer 444: Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen…
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind
Die GOÄ-Ziffer 444 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (VIII. Zuschläge zu ambulanten Operations- und Anästhesieleistungen)). Sie ist mit 1300 Punkten bewertet; das entspricht 75,77 € beim einfachen und 174,27 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 444 vergütet den Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind, und bildet damit eine weitere Stufe innerhalb der nach Punktzahl gestaffelten Zuschläge für ambulante Operationen ab. Sie wird angesetzt, wenn der ambulant erbrachte Eingriff dieser höheren Bewertungsklasse zuzuordnen ist, und trägt dem gegenüber den Nummern 442 und 443 gesteigerten operativen Aufwand Rechnung. Nach der amtlichen Bestimmung ist der Zuschlag je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig, auch bei mehreren an einem Tag durchgeführten Eingriffen dieser Klasse. Von Nummer 445, der höchsten Stufe dieser Zuschlagsreihe, unterscheidet sich 444 durch die niedrigere Punktzahlobergrenze der zugrunde liegenden Leistung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 75,77 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 174,27 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 265,19 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Der Zuschlag nach Nummer 444 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.
- Der Zuschlag nach Nummer 444 ist neben den Zuschlägen nach den Nummern 442, 443 und/oder 445 nicht berechnungsfähig
Ausschlussziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 444
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 444?
Die GOÄ-Ziffer 444 steht für „Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 444?
Die GOÄ-Ziffer 444 ist mit 1300 Punkten bewertet; das entspricht 75,77 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 444 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 174,27 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 444?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.