GOÄ-Ziffer 445: Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen…
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind
Die GOÄ-Ziffer 445 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (VIII. Zuschläge zu ambulanten Operations- und Anästhesieleistungen)). Sie ist mit 2200 Punkten bewertet; das entspricht 128,23 € beim einfachen und 294,93 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 445 vergütet den Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind, und bildet damit die höchste Stufe der nach Schweregrad gestaffelten Zuschläge für ambulant statt stationär erbrachte Operationen. Sie kommt bei besonders aufwendigen ambulanten Eingriffen zum Ansatz und trägt dem gegenüber den Nummern 442 bis 444 höchsten operativen und organisatorischen Aufwand Rechnung. Nach der amtlichen Bestimmung ist der Zuschlag je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig, unabhängig von der Zahl der an diesem Tag durchgeführten Eingriffe dieser Punktzahlklasse. Die Zuordnung zu 445 statt zu einer der niedrigeren Zuschlagsziffern richtet sich allein nach der Punktzahl der operativen Grundleistung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 128,23 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 294,93 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 448,80 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Der Zuschlag nach Nummer 445 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.
- Der Zuschlag nach Nummer 445 ist neben den Zuschlägen nach den Nummern 442 bis 444 nicht berechnungsfähig
Ausschlussziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 445
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 445?
Die GOÄ-Ziffer 445 steht für „Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 445?
Die GOÄ-Ziffer 445 ist mit 2200 Punkten bewertet; das entspricht 128,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 445 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 294,93 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 445?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.