GOÄ-Ziffer 473: Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen…

Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, bis zu fünf Stunden Dauer

Die GOÄ-Ziffer 473 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, bis zu fünf Stunden Dauer“ (Abschnitt D. Anästhesieleistungen). Sie ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen und 80,43 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 473 erfasst die Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit liegendem Katheter. Sie wird angewendet, wenn ein Eingriff oder eine Schmerzbehandlung eine über die einmalige Injektion hinausgehende, wiederholte oder fortlaufende Zufuhr des Lokalanästhetikums erfordert, etwa bei länger dauernden Operationen oder bei postoperativer Schmerztherapie. Über den gelegten Katheter kann das Anästhetikum bei Bedarf nachinjiziert oder kontinuierlich zugeführt werden, ohne dass eine erneute Punktion notwendig ist. Die Ziffer bildet sowohl die technische Anlage des Katheterverfahrens als auch die begleitende Überwachung während der Einleitungsphase ab. Sie unterscheidet sich von den Ziffern 470 bis 472 durch die kontinuierliche, katheterbasierte Verfahrensform und von Ziffer 475 dadurch, dass sie zusätzlich die Einleitung, nicht nur die fortlaufende Überwachung, umfasst.

Gebühren und Steigerungssatz

600 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach34,97 €
Regelhöchstsatz2,3-fach80,43 €
Höchstsatz3,5-fach122,39 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 473

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 473?

Die GOÄ-Ziffer 473 steht für „Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, bis zu fünf Stunden Dauer“ und gehört zu Abschnitt D. Anästhesieleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 473?

Die GOÄ-Ziffer 473 ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 473 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 80,43 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 473?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 473 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.