GOÄ-Ziffer 474: Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen…

Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, bei mehr als fünf Stunden Dauer

Die GOÄ-Ziffer 474 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, bei mehr als fünf Stunden Dauer“ (Abschnitt D. Anästhesieleistungen). Sie ist mit 900 Punkten bewertet; das entspricht 52,46 € beim einfachen und 120,66 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 474 bezeichnet ebenfalls die Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen oder peridural(epidural)en Anästhesie mit liegendem Katheter und stellt innerhalb dieser Verfahrensgruppe neben Ziffer 473 eine nach dem amtlichen Zusatztext unterschiedene Position dar. Sie kommt zur Anwendung, wenn die konkrete, in der vollständigen Legende beschriebene Ausführung oder Indikation des kontinuierlichen Katheterverfahrens von der unter Ziffer 473 erfassten abweicht, etwa hinsichtlich der Art der Fortführung der Anästhesie. Inhaltlich umfasst die Leistung die Anlage des Katheters, die Einleitung der Anästhesie und die Überwachung des Patienten während dieser Phase. Von Ziffer 475 unterscheidet sie sich dadurch, dass dort ausschließlich die fortlaufende Überwachung eines bereits eingeleiteten kontinuierlichen Verfahrens abgerechnet wird, während 474 die Einleitung mit einschließt.

Gebühren und Steigerungssatz

900 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach52,46 €
Regelhöchstsatz2,3-fach120,66 €
Höchstsatz3,5-fach183,61 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 474

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 474?

Die GOÄ-Ziffer 474 steht für „Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, bei mehr als fünf Stunden Dauer“ und gehört zu Abschnitt D. Anästhesieleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 474?

Die GOÄ-Ziffer 474 ist mit 900 Punkten bewertet; das entspricht 52,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 474 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 120,66 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 474?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 474 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.