GOÄ-Ziffer 48: Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation (z. B. in…
Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation (z. B. in Alten- oder Pflegeheimen) – bei regelmäßiger Tätigkeit des Arztes auf der Pflegestation zu vorher vereinbarten Zeiten
Die GOÄ-Ziffer 48 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation (z. B. in Alten- oder Pflegeheimen) – bei regelmäßiger Tätigkeit des Arztes auf der Pflegestation zu vorher vereinbarten Zeiten“ (Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen (IV. Visiten, Konsiliartätigkeit, Besuche, Assistenz)). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 16,08 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 48 vergütet den Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation, etwa in Alten- oder Pflegeheimen, bei regelmässiger Tätigkeit des Arztes auf dieser Pflegestation. Sie kommt zur Anwendung, wenn der Arzt im Rahmen seiner wiederkehrenden Betreuungstätigkeit vor Ort in einer solchen Einrichtung einen dort untergebrachten Patienten aufsucht, statt einen klassischen Einzelbesuch ausserhalb der Praxis zu unternehmen. Die Leistung bildet damit den organisatorisch anders gelagerten, auf regelmässige Präsenz in der Einrichtung gestützten Besuchsanlass ab. Nach der amtlichen Bestimmung sind neben Ziffer 48 die Leistungen nach den Nummern 1, 50, 51 und 52 nicht berechnungsfähig, da diese anderen Besuchs- und Beratungsleistungen mit dem Pflegestationsbesuch bereits inhaltlich abgegolten sind.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 6,99 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 16,08 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 24,46 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Die Leistung nach Nummer 48 ist neben den Leistungen nach den Nummern 1, 50, 51 und/oder 52 nicht berechnungsfähig
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
- GOÄ 45 – Visite im Krankenhaus Werden zu einem anderen Zeitpunkt an demselben…
- GOÄ 46 – Zweitvisite im Krankenhaus Werden zu einem anderen Zeitpunkt an…
- GOÄ 50 – Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung
- GOÄ 51 – Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft in…
- GOÄ 52 – Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 48
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 48?
Die GOÄ-Ziffer 48 steht für „Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation (z. B. in Alten- oder Pflegeheimen) – bei regelmäßiger Tätigkeit des Arztes auf der Pflegestation zu vorher vereinbarten Zeiten“ und gehört zu Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 48?
Die GOÄ-Ziffer 48 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 48 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 16,08 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 48?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.