GOÄ-Ziffer 51: Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen…
Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 50 – einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung
Die GOÄ-Ziffer 51 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 50 – einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung“ (Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen (IV. Visiten, Konsiliartätigkeit, Besuche, Assistenz)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 33,51 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 51 vergütet den Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft, wenn dieser in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 50 erfolgt. Sie kommt zur Anwendung, wenn der Arzt im Rahmen desselben Hausbesuchs neben dem ursprünglich aufgesuchten Patienten noch eine weitere, in derselben Wohnung oder demselben Haushalt lebende Person ärztlich versorgt, sodass der zusätzliche Aufwand für den zweiten Patienten gesondert abgebildet wird, ohne einen eigenen vollständigen Besuch nach Ziffer 50 zu unterstellen. Nach der amtlichen Bestimmung darf Ziffer 51 ebenso wie Ziffer 50 anstelle oder neben einer Leistung nach Nummer 45 oder 46 nicht berechnet werden, da Hausbesuch und Krankenhausvisite einander ausschliessen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 33,51 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 51,00 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Die Leistung nach Nummer 51 darf anstelle oder neben einer Leistung nach Nummer 45 oder 46 nicht berechnet werden.
- Neben der Leistung nach Nummer 51 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 5, 48 und/oder 52 nicht berechnungsfähig
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
- GOÄ 46 – Zweitvisite im Krankenhaus Werden zu einem anderen Zeitpunkt an…
- GOÄ 48 – Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation (z. B. in Alten- oder…
- GOÄ 50 – Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung
- GOÄ 52 – Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des…
- GOÄ 55 – Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur…
- GOÄ 56 – Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 51
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 51?
Die GOÄ-Ziffer 51 steht für „Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 50 – einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung“ und gehört zu Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 51?
Die GOÄ-Ziffer 51 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 51 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 33,51 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 51?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.