GOÄ-Ziffer 5191: Bauchübersicht, in zwei oder mehr Ebenen oder Projektionen

Bauchübersicht, in zwei oder mehr Ebenen oder Projektionen

Die GOÄ-Ziffer 5191 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Bauchübersicht, in zwei oder mehr Ebenen oder Projektionen“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen und 52,45 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 5191 erfasst die Bauchübersicht in zwei oder mehr Ebenen oder Projektionen. Sie wird angewendet, wenn eine einzelne Übersichtsaufnahme des Abdomens nach Nummer 5190 nicht ausreicht und zusätzliche Projektionen erforderlich sind, etwa eine Aufnahme im Stehen und im Liegen zur Beurteilung von Luft-Flüssigkeitsspiegeln bei Verdacht auf einen Ileus oder zum Nachweis freier Luft unter dem Zwerchfell. Durch die Kombination mehrerer Ebenen können Lagebefunde und pathologische Veränderungen, die in nur einer Projektion nicht sicher erkennbar wären, besser eingeordnet werden. Die Ziffer deckt damit die umfangreichere Variante der Bauchübersichtsaufnahme ab und wird angesetzt, wenn die klinische Fragestellung mehr als eine Aufnahmerichtung des Abdomens erfordert.

Gebühren und Steigerungssatz

500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,14 €
Regelhöchstsatz1,8-fach52,45 €
Höchstsatz2,5-fach72,85 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5191

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5191?

Die GOÄ-Ziffer 5191 steht für „Bauchübersicht, in zwei oder mehr Ebenen oder Projektionen“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5191?

Die GOÄ-Ziffer 5191 ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5191 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 52,45 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5191?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5191 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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