GOÄ-Ziffer 5200: Harntraktkontrastuntersuchung – einschließlich intravenöser…

Harntraktkontrastuntersuchung – einschließlich intravenöser Verabreichung des Kontrastmittels

Die GOÄ-Ziffer 5200 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Harntraktkontrastuntersuchung – einschließlich intravenöser Verabreichung des Kontrastmittels“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen und 62,95 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 5200 erfasst die Harntraktkontrastuntersuchung einschließlich intravenöser Verabreichung des Kontrastmittels, das klassische Ausscheidungsurogramm. Sie wird angewendet, wenn die ableitenden Harnwege, also Nieren, Harnleiter und Harnblase, mittels intravenös appliziertem Kontrastmittel dargestellt werden sollen, etwa zur Abklärung von Nierensteinen, Harnstauung, Fehlbildungen der Harnwege oder Tumoren. Nach intravenöser Injektion wird das Kontrastmittel über die Nieren ausgeschieden und ermöglicht so eine Darstellung von Ausscheidungsfunktion und Morphologie des gesamten Harntrakts. Die Leistung umfasst die intravenöse Kontrastmittelgabe als festen Bestandteil der Untersuchung, im Unterschied zu Verfahren mit retrograder Kontrastmittelapplikation, die über die Ziffer 5220 abgerechnet werden.

Gebühren und Steigerungssatz

600 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach34,97 €
Regelhöchstsatz1,8-fach62,95 €
Höchstsatz2,5-fach87,42 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5200

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5200?

Die GOÄ-Ziffer 5200 steht für „Harntraktkontrastuntersuchung – einschließlich intravenöser Verabreichung des Kontrastmittels“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5200?

Die GOÄ-Ziffer 5200 ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5200 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 62,95 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5200?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5200 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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