GOÄ-Ziffer 5192: Bauchteilaufnahme – gegebenenfalls in mehreren Ebenen oder…

Bauchteilaufnahme – gegebenenfalls in mehreren Ebenen oder Spezialprojektionen

Die GOÄ-Ziffer 5192 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Bauchteilaufnahme – gegebenenfalls in mehreren Ebenen oder Spezialprojektionen“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen und 20,99 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 5192 erfasst die Bauchteilaufnahme, gegebenenfalls in mehreren Ebenen oder Spezialprojektionen. Sie wird angewendet, wenn nicht der gesamte Bauchraum, sondern nur ein umschriebener Abschnitt gezielt dargestellt werden soll, etwa zur genaueren Beurteilung eines bestimmten Quadranten oder Organbereichs nach einem auffälligen Befund in einer Übersichtsaufnahme. Je nach Fragestellung kann die Untersuchung in einer einzelnen Ebene erfolgen oder mehrere Ebenen beziehungsweise spezielle Projektionsrichtungen umfassen, um die betreffende Struktur optimal darzustellen. Sie unterscheidet sich damit von den Übersichtsaufnahmen nach den Nummern 5190 und 5191, die stets den gesamten Bauchraum abbilden, durch ihren gezielten, auf einen Teilbereich beschränkten Charakter.

Gebühren und Steigerungssatz

200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach11,66 €
Regelhöchstsatz1,8-fach20,99 €
Höchstsatz2,5-fach29,15 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5192

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5192?

Die GOÄ-Ziffer 5192 steht für „Bauchteilaufnahme – gegebenenfalls in mehreren Ebenen oder Spezialprojektionen“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5192?

Die GOÄ-Ziffer 5192 ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5192 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 20,99 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5192?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5192 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.