GOÄ-Ziffer 764: Verödung (Sklerosierung) von Krampfadern oder…

Verödung (Sklerosierung) von Krampfadern oder Hämorrhoidalknoten, je Sitzung

Die GOÄ-Ziffer 764 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Verödung (Sklerosierung) von Krampfadern oder Hämorrhoidalknoten, je Sitzung“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 190 Punkten bewertet; das entspricht 11,07 € beim einfachen und 25,46 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 764 vergütet die Verödung, also Sklerosierung, von Krampfadern oder Hämorrhoidalknoten, abgerechnet je Sitzung. Dabei wird ein Verödungsmittel in das betroffene Gefäß injiziert, das eine Entzündungsreaktion der Gefäßwand auslöst und so zum Verschluss und langfristigen Verschwinden der Krampfader oder des Hämorrhoidalknotens führt. Angewendet wird das Verfahren bei kleineren bis mittelgroßen Varizen oder bei Hämorrhoiden, die für eine konservative, nicht-operative Behandlung geeignet sind, häufig in mehreren, zeitlich gestaffelten Sitzungen. Jede einzelne Verödungssitzung wird gesondert nach dieser Ziffer berechnet. Von der Spaltung mit Thrombus-Expression aus Ziffer 763 unterscheidet sich die Verödung dadurch, dass hier kein akuter Thrombus entlastet, sondern das Gefäß gezielt durch ein Sklerosierungsmittel dauerhaft verschlossen wird.

Gebühren und Steigerungssatz

190 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach11,07 €
Regelhöchstsatz2,3-fach25,46 €
Höchstsatz3,5-fach38,75 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 764

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 764?

Die GOÄ-Ziffer 764 steht für „Verödung (Sklerosierung) von Krampfadern oder Hämorrhoidalknoten, je Sitzung“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 764?

Die GOÄ-Ziffer 764 ist mit 190 Punkten bewertet; das entspricht 11,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 764 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 25,46 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 764?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 764 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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