GOÄ-Ziffer 765: Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten…

Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten (Marisquen)

Die GOÄ-Ziffer 765 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten (Marisquen)“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 280 Punkten bewertet; das entspricht 16,32 € beim einfachen und 37,54 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 765 beschreibt die operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten, sogenannter Marisquen. Angewendet wird sie, wenn überschüssige, verdickte Hautfalten am Analrand, häufig als Folgezustand nach abgeheilten Hämorrhoiden oder Analvenenthrombosen, störende Beschwerden wie Hygieneprobleme, Juckreiz oder ein Fremdkörpergefühl verursachen und operativ entfernt werden. Die Leistung umfasst den operativen Eingriff zur Abtragung der betroffenen Hautfalten am Anus. Abzugrenzen ist sie von der Ligaturbehandlung von Hämorrhoiden sowie von der Verödung, da hier nicht ein Gefäßgeflecht behandelt, sondern überschüssiges Hautgewebe operativ entfernt wird. Sie kommt typischerweise als eigenständiger, meist kleinerer Eingriff zum Einsatz, wenn die Marisquen isoliert und ohne weitere begleitende Hämorrhoidalproblematik zu versorgen sind.

Gebühren und Steigerungssatz

280 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach16,32 €
Regelhöchstsatz2,3-fach37,54 €
Höchstsatz3,5-fach57,12 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 765

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 765?

Die GOÄ-Ziffer 765 steht für „Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten (Marisquen)“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 765?

Die GOÄ-Ziffer 765 ist mit 280 Punkten bewertet; das entspricht 16,32 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 765 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 37,54 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 765?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 765 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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