GOÄ-Ziffer 1280: Entfernung von eisenhaltigen Fremdkörpern aus dem Augeninnern…
Entfernung von eisenhaltigen Fremdkörpern aus dem Augeninnern mit Hilfe des Magneten – einschließlich Eröffnung des Augapfels
Die GOÄ-Ziffer 1280 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung von eisenhaltigen Fremdkörpern aus dem Augeninnern mit Hilfe des Magneten – einschließlich Eröffnung des Augapfels“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 1290 Punkten bewertet; das entspricht 75,19 € beim einfachen und 172,94 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1280 erfasst die Entfernung eisenhaltiger Fremdkörper aus dem Augeninnern mit Hilfe des Magneten, einschließlich der dafür notwendigen Eröffnung des Augapfels. Sie wird angesetzt bei perforierenden Augenverletzungen, bei denen ein metallischer, magnetischer Fremdkörper in die inneren Augenabschnitte, etwa Glaskörper oder vordere Augenkammer, eingedrungen ist und mittels eines Magneten geborgen werden kann, wobei der operative Zugang durch Eröffnung des Bulbus Bestandteil der Leistung ist. Typischer Anwendungsfall sind Arbeitsunfälle mit metallischen Splittern, etwa beim Hämmern oder Schleifen von Metall. Die Leistung grenzt sich von der Entfernung nichtmagnetischer intraokularer Fremdkörper ab, bei der die magnetische Extraktionstechnik naturgemäß nicht angewendet werden kann und ein anderes operatives Vorgehen erforderlich ist.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 75,19 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 172,94 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 263,16 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1280
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1280?
Die GOÄ-Ziffer 1280 steht für „Entfernung von eisenhaltigen Fremdkörpern aus dem Augeninnern mit Hilfe des Magneten – einschließlich Eröffnung des Augapfels“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1280?
Die GOÄ-Ziffer 1280 ist mit 1290 Punkten bewertet; das entspricht 75,19 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1280 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 172,94 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1280?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1280 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.