GOÄ-Ziffer 1346: Hornhauttransplantation

Hornhauttransplantation

Die GOÄ-Ziffer 1346 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hornhauttransplantation“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen und 371,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1346 vergütet die Hornhauttransplantation (Keratoplastik). Sie wird angewendet, wenn erkrankte, vernarbte oder in ihrer Form veränderte Hornhautanteile durch Spendergewebe ersetzt werden müssen, etwa bei fortgeschrittenem Keratokonus, tiefen Hornhautnarben, Dystrophien oder nicht anders behebbaren Trübungen, um die Durchsichtigkeit und Funktion der Hornhaut wiederherzustellen. Die Leistung umfasst die Entnahme des erkrankten Hornhautanteils, die Vorbereitung des Transplantatbetts sowie das Einnähen des Spendertransplantats. Sie unterscheidet sich von der Hornhautplastik nach Ziffer 1345 durch die Verwendung von Spendergewebe und von der Einpflanzung einer Keratoprothese nach Ziffer 1347, bei der statt biologischen Gewebes eine optische Kunststoffprothese verwendet wird.

Gebühren und Steigerungssatz

2770 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach161,46 €
Regelhöchstsatz2,3-fach371,36 €
Höchstsatz3,5-fach565,11 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1346

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1346?

Die GOÄ-Ziffer 1346 steht für „Hornhauttransplantation“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1346?

Die GOÄ-Ziffer 1346 ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1346 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 371,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1346?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1346 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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