GOÄ-Ziffer 1808: Totale Exstirpation der Harnblase mit Verpflanzung der…
Totale Exstirpation der Harnblase mit Verpflanzung der Harnleiter – gegebenenfalls einschließlich Prostata-, Harnröhren- und/oder Samenblasenentfernung
Die GOÄ-Ziffer 1808 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Totale Exstirpation der Harnblase mit Verpflanzung der Harnleiter – gegebenenfalls einschließlich Prostata-, Harnröhren- und/oder Samenblasenentfernung“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 4800 Punkten bewertet; das entspricht 279,78 € beim einfachen und 643,49 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1808 beschreibt die totale Entfernung der Harnblase mit Verpflanzung der Harnleiter, gegebenenfalls einschließlich der Mitentfernung von Prostata, Harnröhre und/oder weiterer benachbarter Strukturen. Sie wird angewendet bei fortgeschrittenen oder ausgedehnten Blasenerkrankungen, insbesondere Blasenkarzinomen, bei denen eine vollständige Entfernung der Harnblase notwendig ist und der Harnabfluss durch Verpflanzung der Harnleiter neu hergestellt werden muss. Die Formulierung „gegebenenfalls einschließlich“ zeigt, dass je nach Ausdehnung des Befundes zusätzliche Strukturen wie Prostata oder Harnröhre im selben Eingriff mitentfernt werden können, ohne dass hierfür eine gesonderte Ziffer neben Nummer 1808 anzusetzen ist. Die Leistung bildet damit den größten Eingriff der Blasenchirurgie ab und wird häufig mit der Harnableitung nach Nummer 1807 kombiniert.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 279,78 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 643,49 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 979,23 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1808
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1808?
Die GOÄ-Ziffer 1808 steht für „Totale Exstirpation der Harnblase mit Verpflanzung der Harnleiter – gegebenenfalls einschließlich Prostata-, Harnröhren- und/oder Samenblasenentfernung“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1808?
Die GOÄ-Ziffer 1808 ist mit 4800 Punkten bewertet; das entspricht 279,78 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1808 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 643,49 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1808?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1808 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.