GOÄ-Ziffer 2260: Osteotomie eines kleinen Röhrenknochens – einschließlich…
Osteotomie eines kleinen Röhrenknochens – einschließlich Osteosynthese
Die GOÄ-Ziffer 2260 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Osteotomie eines kleinen Röhrenknochens – einschließlich Osteosynthese“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (V. Knochenchirurgie)). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer umfasst die Osteotomie eines kleinen Röhrenknochens einschließlich der anschließenden Osteosynthese, also die operative Durchtrennung des Knochens zur Korrektur einer Fehlstellung mit anschließender Stabilisierung durch Platten, Schrauben oder Draht. Angewendet wird sie typischerweise bei Achsfehlstellungen an kleinen Röhrenknochen wie Mittelhand-, Mittelfuß- oder Fingerknochen, etwa im Rahmen der Korrektur von Fehlstellungen nach Frakturen oder bei angeborenen beziehungsweise erworbenen Deformitäten. Eingeschlossen in die Leistung ist neben dem eigentlichen Knochendurchtrennen auch die Fixierung des korrigierten Knochenabschnitts, sodass eine gesonderte Berechnung der Osteosynthese daneben nicht erfolgt. Die Abgrenzung zu Nummer 2273 liegt darin, dass dort statt einer Osteosynthese ein Distraktor angebracht wird.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 107,83 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 248,01 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 377,40 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2257 – Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie an einem großen Röhrenknochen
- GOÄ 2258 – Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Becken
- GOÄ 2259 – Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Schädeldach
- GOÄ 2263 – Resektion eines kleinen Knochens – auch einschließlich eines…
- GOÄ 2265 – Resektion eines großen Knochens – auch einschließlich eines…
- GOÄ 2266 – Resektion eines Darmbeinknochens
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2260
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2260?
Die GOÄ-Ziffer 2260 steht für „Osteotomie eines kleinen Röhrenknochens – einschließlich Osteosynthese“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2260?
Die GOÄ-Ziffer 2260 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2260 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2260?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2260 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.