GOÄ-Ziffer 2265: Resektion eines großen Knochens – auch einschließlich eines…
Resektion eines großen Knochens – auch einschließlich eines benachbarten Gelenks mit Knochen- oder Spanverpflanzung (z. B. bei Tumorexstirpation)
Die GOÄ-Ziffer 2265 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Resektion eines großen Knochens – auch einschließlich eines benachbarten Gelenks mit Knochen- oder Spanverpflanzung (z. B. bei Tumorexstirpation)“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (V. Knochenchirurgie)). Sie ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen und 371,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer bildet die Resektion eines großen Knochens ab, auch einschließlich eines benachbarten Gelenks, verbunden mit einer Knochen- oder Spanverpflanzung, etwa bei einer Tumorexstirpation. Sie wird angewendet, wenn an einem großen Knochen wie Oberschenkel-, Schienbein- oder Oberarmknochen ein krankhafter Bezirk, häufig ein Tumor, entfernt werden muss und der entstandene Knochendefekt zur Wiederherstellung von Stabilität und Kontinuität mit körpereigenem Knochen oder einem Span aufgefüllt wird. Ist ein angrenzendes Gelenk mitbetroffen, wird auch dessen Anteil in die Resektion einbezogen. Der wesentliche Unterschied zu Nummer 2263 liegt in der Größe des betroffenen Knochens und dem damit verbundenen höheren operativen Aufwand, während das grundsätzliche Vorgehen – Resektion und Auffüllung – vergleichbar ist.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 161,46 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 371,36 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 565,11 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2259 – Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Schädeldach
- GOÄ 2260 – Osteotomie eines kleinen Röhrenknochens – einschließlich Osteosynthese
- GOÄ 2263 – Resektion eines kleinen Knochens – auch einschließlich eines…
- GOÄ 2266 – Resektion eines Darmbeinknochens
- GOÄ 2267 – Knochenzerbrechung
- GOÄ 2268 – Operativer Ersatz des Os lunatum durch Implantat
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2265
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2265?
Die GOÄ-Ziffer 2265 steht für „Resektion eines großen Knochens – auch einschließlich eines benachbarten Gelenks mit Knochen- oder Spanverpflanzung (z. B. bei Tumorexstirpation)“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2265?
Die GOÄ-Ziffer 2265 ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2265 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 371,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2265?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2265 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.