GOÄ-Ziffer 274: Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer…
Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer – gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung
Die GOÄ-Ziffer 274 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer – gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 320 Punkten bewertet; das entspricht 18,65 € beim einfachen und 42,89 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 274 vergütet die intravenöse Dauertropfinfusion von mehr als 6 Stunden Dauer, gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung. Sie wird angesetzt, wenn über einen längeren Zeitraum kontinuierlich Flüssigkeit intravenös zugeführt wird, etwa im Rahmen einer intensiveren Flüssigkeits- oder Medikamententherapie, bei der zusätzlich die Erstellung eines Infusionsplans sowie die Bilanzierung von Zufuhr und Ausscheidung erforderlich sein können. Die zugehörige Bestimmung legt fest, dass neben Ziffer 274 die Leistungen nach den Ziffern 271 bis 273, 275 und/oder weiteren dort genannten Nummern nicht gesondert berechnungsfähig sind, wenn sie im selben Zusammenhang erbracht werden. Die lange Dauertropfinfusion schließt damit die kürzeren, punktuellen Infusionsleistungen für denselben Zeitraum von einer zusätzlichen Berechnung aus.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 18,65 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 42,89 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 65,27 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Neben der Leistung nach Nummer 274 sind die Leistungen nach den Nummern 271 bis 273, 275 und/oder 276 nicht berechnungsfähig
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
- GOÄ 271 – Infusion, intravenös, bis zu 30 Minuten Dauer
- GOÄ 272 – Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer
- GOÄ 273 – Infusion, intravenös – gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder…
- GOÄ 275 – Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer
- GOÄ 276 – Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 6 Stunden Dauer
- GOÄ 277 – Infusion, intraarteriell, bis zu 30 Minuten Dauer
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 274
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 274?
Die GOÄ-Ziffer 274 steht für „Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer – gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 274?
Die GOÄ-Ziffer 274 ist mit 320 Punkten bewertet; das entspricht 18,65 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 274 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 42,89 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 274?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.