GOÄ-Ziffer 372: Einbringung des Kontrastmittels in einen Zwischenwirbelraum
Einbringung des Kontrastmittels in einen Zwischenwirbelraum
Die GOÄ-Ziffer 372 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einbringung des Kontrastmittels in einen Zwischenwirbelraum“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (IV. Kontrastmitteleinbringungen)). Sie ist mit 280 Punkten bewertet; das entspricht 16,32 € beim einfachen und 37,54 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer beschreibt die Einbringung des Kontrastmittels in einen Zwischenwirbelraum. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Rahmen einer Diskographie Kontrastmittel gezielt in die Bandscheibe beziehungsweise den Zwischenwirbelraum eingebracht wird, um beispielsweise bei Verdacht auf einen Bandscheibenschaden dessen Struktur und die Schmerzreproduktion unter Kontrastmittelgabe darzustellen. Die Leistung umfasst das gezielte Einbringen des Kontrastmittels in den betroffenen Zwischenwirbelraum, nicht die anschließende bildgebende Auswertung. Sie ist von der Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk durch den spezifischen Zielort der Wirbelsäule abzugrenzen. Die Ziffer wird je untersuchtem Zwischenwirbelraum berechnet, sodass bei Untersuchung mehrerer Etagen die Leistung entsprechend mehrfach angesetzt werden kann, sofern jeweils eine eigenständige Kontrastmitteleinbringung erfolgt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 16,32 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 37,54 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 57,12 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 365 – Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je Extremität
- GOÄ 368 – Einbringung des Kontrastmittels zur Bronchographie
- GOÄ 370 – Einbringung des Kontrastmittels zur Darstellung natürlicher…
- GOÄ 373 – Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk
- GOÄ 374 – Einbringung des Kontrastmittels in den Dünndarm mittels im Dünndarm…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 372
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 372?
Die GOÄ-Ziffer 372 steht für „Einbringung des Kontrastmittels in einen Zwischenwirbelraum“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 372?
Die GOÄ-Ziffer 372 ist mit 280 Punkten bewertet; das entspricht 16,32 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 372 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 37,54 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 372?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 372 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.