GOÄ-Ziffer 393: Beidseitiger nasaler oder konjunktivaler Provokationstest zur…
Beidseitiger nasaler oder konjunktivaler Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzel- oder Gruppenextrakt, je Test
Die GOÄ-Ziffer 393 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Beidseitiger nasaler oder konjunktivaler Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzel- oder Gruppenextrakt, je Test“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (V. Impfungen und Testungen)). Sie ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen und 13,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 393 erfasst den beidseitigen nasalen oder konjunktivalen Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer ausloesender Allergene, durchgefuehrt mit Einzel- oder Gruppenextrakt. Dabei wird die Testsubstanz gezielt auf die Nasen- oder Bindehautschleimhaut aufgebracht, um eine allergische Reaktion, etwa Niesen, Sekretion oder Roetung, direkt am Zielorgan auszuloesen und so das verantwortliche Allergen zu identifizieren. Angewendet wird dieses Verfahren typischerweise bei unklaren Ergebnissen von Haut- oder Bluttests oder wenn die klinische Relevanz eines Sensibilisierungsbefundes ueberprueft werden soll, etwa bei allergischer Rhinitis oder Konjunktivitis. Da mehrere Provokationen mit verschiedenen Extrakten am selben Tag noetig sein koennen, begrenzt die zugehoerige Ziffer 394 die Gesamtvergütung pro Tag.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 5,83 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 13,41 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 20,41 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 393
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 393?
Die GOÄ-Ziffer 393 steht für „Beidseitiger nasaler oder konjunktivaler Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzel- oder Gruppenextrakt, je Test“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 393?
Die GOÄ-Ziffer 393 ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 393 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 13,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 393?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 393 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.