GOÄ-Ziffer 391: Intrakutantest, jeder weitere Test Mehr als 80…

Intrakutantest, jeder weitere Test Mehr als 80 Intrakuntantests sind je Behandlungsfall nicht berechnungsfähig

Die GOÄ-Ziffer 391 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Intrakutantest, jeder weitere Test Mehr als 80 Intrakuntantests sind je Behandlungsfall nicht berechnungsfähig“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (V. Impfungen und Testungen)). Sie ist mit 40 Punkten bewertet; das entspricht 2,33 € beim einfachen und 5,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 391 erfasst jeden weiteren Intrakutantest, der ueber die in Ziffer 390 enthaltenen ersten zwanzig Tests je Behandlungsfall hinausgeht. Sie kommt zum Ansatz, wenn im Rahmen derselben Testreihe mehr als zwanzig intrakutane Einzeltests durchgefuehrt werden, etwa bei einer umfangreichen Abklaerung mehrerer Verdachtsallergene mittels Injektion in die Haut. Ausdruecklich bestimmt ist, dass mehr als achtzig Intrakutantests je Behandlungsfall insgesamt nicht berechnungsfaehig sind; oberhalb dieser Gesamtgrenze koennen also keine weiteren Tests mehr abgerechnet werden. Die Ziffer bildet damit gemeinsam mit Ziffer 390 die vollstaendige Abrechnung der Intrakutantestreihe ab, gestaffelt in eine Grundmenge und eine begrenzte Zusatzmenge weiterer Tests.

Gebühren und Steigerungssatz

40 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach2,33 €
Regelhöchstsatz2,3-fach5,36 €
Höchstsatz3,5-fach8,16 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 391

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 391?

Die GOÄ-Ziffer 391 steht für „Intrakutantest, jeder weitere Test Mehr als 80 Intrakuntantests sind je Behandlungsfall nicht berechnungsfähig“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 391?

Die GOÄ-Ziffer 391 ist mit 40 Punkten bewertet; das entspricht 2,33 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 391 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 5,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 391?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 391 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.