GOÄ-Ziffer 5004: Panoramaschichtaufnahme der Kiefer Finger oder Zehen
Panoramaschichtaufnahme der Kiefer Finger oder Zehen
Die GOÄ-Ziffer 5004 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Panoramaschichtaufnahme der Kiefer Finger oder Zehen“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen und 41,96 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 5004 vergütet die Panoramaschichtaufnahme der Kiefer, also die Orthopantomographie, bei der Ober- und Unterkiefer gemeinsam in einer einzigen Schichtaufnahme dargestellt werden. Diese Technik liefert einen vollständigen Überblick über beide Kieferbögen, sämtliche Zähne, die Kieferhöhlen sowie die Kiefergelenke in einem Bild und wird deshalb häufig als Basisuntersuchung vor umfangreicheren zahnärztlichen, kieferchirurgischen oder kieferorthopädischen Behandlungsplanungen eingesetzt, etwa zur Beurteilung von Weisheitszähnen, Zahnanlagen, Kieferzysten oder knöchernen Veränderungen. Im Unterschied zur Panoramaaufnahme eines einzelnen Kiefers nach Nummer 5002 erfasst 5004 beide Kiefer gleichzeitig in einer Aufnahme, wodurch bei entsprechender Fragestellung eine getrennte Darstellung von Ober- und Unterkiefer entbehrlich wird und der diagnostische Gesamtüberblick in einem Untersuchungsschritt gewonnen werden kann.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 23,31 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 41,96 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 58,27 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 5000 – Zähne, je Projektion
- GOÄ 5002 – Panoramaaufnahme(n) eines Kiefers
- GOÄ 5010 – jeweils in zwei Ebenen
- GOÄ 5011 – ergänzende Ebene(n) Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand…
- GOÄ 5020 – jeweils in zwei Ebenen
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5004
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5004?
Die GOÄ-Ziffer 5004 steht für „Panoramaschichtaufnahme der Kiefer Finger oder Zehen“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5004?
Die GOÄ-Ziffer 5004 ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5004 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 41,96 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5004?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5004 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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