GOÄ-Ziffer 5011: ergänzende Ebene(n) Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer…
ergänzende Ebene(n) Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe
Die GOÄ-Ziffer 5011 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „ergänzende Ebene(n) Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen und 6,30 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 5011 vergütet ergänzende Ebene(n) zur Röntgenuntersuchung von Handgelenk, Mittelhand, allen Fingern einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß sowie der Kniescheibe, also zusätzliche Projektionen, die über die im jeweiligen Grundtatbestand vorgesehenen Standardebenen hinausgehen. Sie kommt zum Einsatz, wenn die reguläre Aufnahmetechnik zur Beurteilung eines Befundes nicht ausreicht und eine weitere, gezielt gewählte Projektion notwendig ist, etwa eine Schrägaufnahme bei unklarer Fraktur- oder Gelenkstellung. Die amtliche Bestimmung stellt außerdem klar, dass bei einer Röntgenaufnahme, auf der mehrere Finger oder Zehen gemeinsam erfasst werden, die zugehörigen Leistungen entsprechend der tatsächlich angefertigten Aufnahmen und nicht je einzelnem dargestelltem Finger oder Zeh berechnet werden dürfen, um eine Mehrfachvergütung ein und derselben Aufnahme zu vermeiden.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 3,50 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 6,30 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 8,75 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Werden mehrere Finger oder Zehen mittels einer Röntgenaufnahme erfaßt, so dürfen die Leistungen nach den Nummern 5010 und 5011 nur einmal und nicht je aufgenommenem Finger oder Zehen berechnet werden.
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
- GOÄ 5002 – Panoramaaufnahme(n) eines Kiefers
- GOÄ 5004 – Panoramaschichtaufnahme der Kiefer Finger oder Zehen
- GOÄ 5010 – jeweils in zwei Ebenen
- GOÄ 5020 – jeweils in zwei Ebenen
- GOÄ 5021 – ergänzende Ebene(n) Oberarm, Unterarm, Ellenbogengelenk…
- GOÄ 5030 – jeweils in zwei Ebenen
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5011
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5011?
Die GOÄ-Ziffer 5011 steht für „ergänzende Ebene(n) Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5011?
Die GOÄ-Ziffer 5011 ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5011 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 6,30 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5011?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.