GOÄ-Ziffer 5021: ergänzende Ebene(n) Oberarm, Unterarm, Ellenbogengelenk…
ergänzende Ebene(n) Oberarm, Unterarm, Ellenbogengelenk, Oberschenkel, Unterschenkel, Kniegelenk, ganze Hand oder ganzer Fuß, Gelenke der Schulter, Schlüsselbein, Beckenteilaufnahme, Kreuzbein oder Hüftgelenk
Die GOÄ-Ziffer 5021 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „ergänzende Ebene(n) Oberarm, Unterarm, Ellenbogengelenk, Oberschenkel, Unterschenkel, Kniegelenk, ganze Hand oder ganzer Fuß, Gelenke der Schulter, Schlüsselbein, Beckenteilaufnahme, Kreuzbein oder Hüftgelenk“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 80 Punkten bewertet; das entspricht 4,66 € beim einfachen und 8,39 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 5021 vergütet ergänzende Ebene(n) zur Röntgenuntersuchung von Oberarm, Unterarm, Ellenbogengelenk, Oberschenkel, Unterschenkel, Kniegelenk, ganzer Hand oder ganzem Fuß sowie der Gelenke der Schulter. Sie kommt zur Anwendung, wenn die im jeweiligen Grundtatbestand vorgesehenen Standardebenen für eine sichere Beurteilung nicht ausreichen und zusätzliche, gezielt gewählte Projektionen benötigt werden, etwa bei komplexen Frakturverläufen oder unklaren Gelenkstellungen im Schulterbereich. Die amtliche Bestimmung stellt klar, dass bei einer Röntgenaufnahme, auf der mehrere der in der Leistungsbeschreibung genannten Skeletteile gemeinsam abgebildet werden, die zugehörigen Leistungen nur entsprechend der tatsächlich angefertigten Aufnahmen berechnet werden dürfen und nicht je einzelnem mit dargestelltem Skeletteil, um eine mehrfache Vergütung ein und derselben Röntgenaufnahme auszuschließen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 4,66 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 8,39 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 11,65 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Werden mehrere der in der Leistungsbeschreibung genannten Skeletteile mittels einer Röntgenaufnahme erfaßt, so dürfen die Leistungen nach den Nummern 502 0 und 5021 nur einmal und nicht je aufgenommenem Skeletteil berechnet werden.
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
- GOÄ 5010 – jeweils in zwei Ebenen
- GOÄ 5011 – ergänzende Ebene(n) Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand…
- GOÄ 5020 – jeweils in zwei Ebenen
- GOÄ 5030 – jeweils in zwei Ebenen
- GOÄ 5031 – ergänzende Ebene(n)
- GOÄ 5035 – Teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil Das untersuchte Skeletteil…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5021
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5021?
Die GOÄ-Ziffer 5021 steht für „ergänzende Ebene(n) Oberarm, Unterarm, Ellenbogengelenk, Oberschenkel, Unterschenkel, Kniegelenk, ganze Hand oder ganzer Fuß, Gelenke der Schulter, Schlüsselbein, Beckenteilaufnahme, Kreuzbein oder Hüftgelenk“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5021?
Die GOÄ-Ziffer 5021 ist mit 80 Punkten bewertet; das entspricht 4,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5021 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 8,39 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5021?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.