GOÄ-Ziffer 5111: ergänzende Ebene(n) Die Nebeneinanderberechnung der…
ergänzende Ebene(n) Die Nebeneinanderberechnung der Leistungen nach den Nummern 5100, 5105 un d
Die GOÄ-Ziffer 5111 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „ergänzende Ebene(n) Die Nebeneinanderberechnung der Leistungen nach den Nummern 5100, 5105 un d“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen und 20,99 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer 5111 vergütet eine ergänzende Ebene im Zusammenhang mit der Ganzaufnahme der Wirbelsäule oder einer Extremität nach Nummer 5110 und wird angesetzt, wenn zur vollständigen Beurteilung mehr als eine Aufnahmerichtung erforderlich ist, etwa eine zusätzliche seitliche Projektion nach einer ap-Ganzaufnahme. Sie ergänzt damit die Basisleistung um weitere, klinisch notwendige Ansichten desselben Körperabschnitts. Die amtliche Bestimmung begrenzt die Berechnung ausdrücklich: Die Leistung nach Nummer 5111 ist je Sitzung nicht mehr als zweimal berechnungsfähig, sodass auch bei mehreren zusätzlich angefertigten Ebenen innerhalb derselben Sitzung höchstens zwei ergänzende Aufnahmen abgerechnet werden können. Sie ist stets akzessorisch zur Ganzaufnahme und nicht als eigenständige Untersuchung ansetzbar.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 11,66 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 20,99 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 29,15 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Die Leistung nach Nummer 5111 ist je Sitzung nicht mehr als zweimal berechnungsfähig.
- Die Leistungen nach den Nummern 5110 und 5111 sind neben den Leistungen nach den Nummern 5010, 5011, 5020, 5021, 5030 und 5031 nicht berechnungsfähig.
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
- GOÄ 5105 – Brust- oder Lendenwirbelsäule, in zwei Ebenen, je Teil
- GOÄ 5106 – ergänzende Ebene(n)
- GOÄ 5110 – Ganzaufnahme der Wirbelsäule oder einer Extremität
- GOÄ 5115 – Untersuchung von Teilen der Hand oder des Fußes mittels…
- GOÄ 5120 – Rippen einer Thoraxhälfte, Schulterblatt oder Brustbein, in einer…
- GOÄ 5121 – ergänzende Ebene(n) 2. Hals- und Brustorgane
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5111
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5111?
Die GOÄ-Ziffer 5111 steht für „ergänzende Ebene(n) Die Nebeneinanderberechnung der Leistungen nach den Nummern 5100, 5105 un d“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5111?
Die GOÄ-Ziffer 5111 ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5111 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 20,99 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5111?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.