GOÄ-Ziffer 5105: Brust- oder Lendenwirbelsäule, in zwei Ebenen, je Teil
Brust- oder Lendenwirbelsäule, in zwei Ebenen, je Teil
Die GOÄ-Ziffer 5105 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Brust- oder Lendenwirbelsäule, in zwei Ebenen, je Teil“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen und 41,96 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 5105 beschreibt die Röntgenaufnahme der Brust- oder Lendenwirbelsäule in zwei Ebenen, abgerechnet je Teil, also getrennt für Brust- und Lendenwirbelsäule, sofern beide Abschnitte untersucht werden. Angewendet wird sie bei Rückenschmerzen unklarer Ursache, Verdacht auf Wirbelkörperfrakturen, degenerative Veränderungen wie Osteochondrose oder Spondylose, Skoliose oder im Rahmen der Basisdiagnostik nach Traumata des Rumpfes. Die Aufnahme in zwei Ebenen, üblicherweise gerade und seitlich, ermöglicht die Beurteilung der Wirbelkörperhöhe, der Bandscheibenräume, der Wirbelsäulenachse sowie knöcherner Strukturen aus zwei unterschiedlichen Blickrichtungen. Da die Abrechnung je Teil erfolgt, wird bei gleichzeitiger Untersuchung von Brust- und Lendenwirbelsäule jeder Abschnitt gesondert als eigene Leistung erfasst, entsprechend dem Umfang der tatsächlich untersuchten und abgebildeten Wirbelsäulenregion.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 23,31 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 41,96 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 58,27 € |
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5105
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5105?
Die GOÄ-Ziffer 5105 steht für „Brust- oder Lendenwirbelsäule, in zwei Ebenen, je Teil“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5105?
Die GOÄ-Ziffer 5105 ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5105 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 41,96 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5105?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5105 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.