GOÄ-Ziffer 5110: Ganzaufnahme der Wirbelsäule oder einer Extremität

Ganzaufnahme der Wirbelsäule oder einer Extremität

Die GOÄ-Ziffer 5110 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ganzaufnahme der Wirbelsäule oder einer Extremität“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen und 52,45 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 5110 erfasst die Ganzaufnahme der Wirbelsäule oder einer Extremität in einer Aufnahme beziehungsweise Aufnahmeserie, die den gesamten betreffenden Abschnitt in seiner Ausdehnung abbildet, statt nur einen Teilbereich. Sie wird angewendet, wenn die klinische Fragestellung eine Übersicht über die gesamte Wirbelsäule, etwa bei Skoliose- oder Achsenbeurteilung, oder über eine komplette Extremität von einem Ende zum anderen erfordert, beispielsweise zur Beinlängenmessung oder bei ausgedehnten Traumata. Im Unterschied zu gezielten Teilaufnahmen einzelner Segmente oder Gelenke, die nach anderen Ziffern des Kapitels berechnet werden, steht bei dieser Leistung die zusammenhängende Darstellung des gesamten Organs im Vordergrund. Werden zusätzliche Ebenen benötigt, sind diese gesondert über die zugehörige Ergänzungsziffer abzurechnen.

Gebühren und Steigerungssatz

500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,14 €
Regelhöchstsatz1,8-fach52,45 €
Höchstsatz2,5-fach72,85 €

Ausschlussziffern

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5110

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5110?

Die GOÄ-Ziffer 5110 steht für „Ganzaufnahme der Wirbelsäule oder einer Extremität“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5110?

Die GOÄ-Ziffer 5110 ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5110 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 52,45 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5110?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5110 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.