GOÄ-Ziffer 5031: ergänzende Ebene(n)
ergänzende Ebene(n)
Die GOÄ-Ziffer 5031 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „ergänzende Ebene(n)“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen und 10,49 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 5031 vergütet ergänzende Ebene(n) zur Röntgenuntersuchung der in Nummer 5030 genannten Skeletteile, also Oberarm, Unterarm, Ellenbogengelenk, Oberschenkel, Unterschenkel, Kniegelenk, ganzer Hand oder ganzem Fuß sowie der Schultergelenke. Sie wird herangezogen, wenn die beiden Standardebenen der Grundleistung für eine sichere diagnostische Beurteilung nicht ausreichen und eine oder mehrere zusätzliche, gezielt gewählte Projektionen erforderlich sind, etwa bei komplizierten Frakturen oder unklarer Gelenkstellung. Die amtliche Bestimmung stellt auch hier klar, dass bei einer Röntgenaufnahme, auf der mehrere der in der Leistungsbeschreibung genannten Skeletteile gemeinsam dargestellt werden, die zugehörigen Leistungen nur entsprechend der tatsächlich angefertigten Aufnahmen und nicht je einzelnem abgebildetem Skeletteil berechnet werden dürfen, um eine Mehrfachabrechnung derselben Aufnahme zu verhindern.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 5,83 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 10,49 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 14,57 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Werden mehrere der in der Leistungsbeschreibung genannten Skeletteile mittels einer Röntgenaufnahme erfaßt, so dürfen die Leistungen nach den Nummern 503 und 5031 nur einmal und nicht je aufgenommenem Skeletteil berechnet werden
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
- GOÄ 5020 – jeweils in zwei Ebenen
- GOÄ 5021 – ergänzende Ebene(n) Oberarm, Unterarm, Ellenbogengelenk…
- GOÄ 5030 – jeweils in zwei Ebenen
- GOÄ 5035 – Teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil Das untersuchte Skeletteil…
- GOÄ 5037 – Bestimmung des Skelettalters – gegebenenfalls einschließlich…
- GOÄ 5040 – Beckenübersicht
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5031
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5031?
Die GOÄ-Ziffer 5031 steht für „ergänzende Ebene(n)“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5031?
Die GOÄ-Ziffer 5031 ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5031 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 10,49 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5031?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.