GOÄ-Ziffer 670: Einführung einer Magenverweilsonde zur enteralen Ernährung…
Einführung einer Magenverweilsonde zur enteralen Ernährung oder zur Druckentlastung
Die GOÄ-Ziffer 670 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einführung einer Magenverweilsonde zur enteralen Ernährung oder zur Druckentlastung“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 16,08 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 670 vergütet das Einführen einer Magenverweilsonde, die entweder der enteralen Ernährung oder der Druckentlastung des Magens dient. Angewendet wird die Leistung bei Patienten, die nicht oral ernährt werden können und über eine nasogastrale Sonde mit Nahrung versorgt werden müssen, ebenso wie bei Zuständen mit Ileus, Magenatonie oder postoperativem Passagehindernis, bei denen der Magen über die liegende Sonde entlastet und abgesaugt werden muss. Die Ziffer erfasst das eigentliche Legen der Sonde einschließlich der dafür nötigen Lagekontrolle, nicht die anschließende Ernährung oder Absaugung selbst. Sie kommt sowohl im stationären als auch im ambulanten Setting zur Anwendung, etwa bei akuten gastrointestinalen Passagestörungen oder bei längerfristiger Sondenernährung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 6,99 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 16,08 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 24,46 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 670
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 670?
Die GOÄ-Ziffer 670 steht für „Einführung einer Magenverweilsonde zur enteralen Ernährung oder zur Druckentlastung“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 670?
Die GOÄ-Ziffer 670 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 670 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 16,08 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 670?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 670 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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